Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktuelles zum Start nach den Pfingstferien

08. 06. 2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der  Musikschule Marbach-Bottwartal e.V. 

die neue Corona-Verordnung, die seit Montag, 7.6.2021 gilt, bringt für uns Musikschulen wichtige Öffnungen, allerdings ist die Umsetzung zunächst noch etwas kompliziert.

Die wichtigsten Punkte finden Sie hier zusammengestellt:

Das ist neu: ALLE Kinder, ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen eine offizielle Bescheinigung über einen negativen Test vorweisen, wenn sie zu uns zum Präsenz-Unterricht kommen.

  • Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, die genesen oder durchgeimpft sind, müssen einen entsprechenden Nachweis mitbringen.
  • Die Schulen testen die Kinder. Ein negativer Test der Schule gilt für 60 Stunden.
  • Die Schulen stellen Bescheinigungen über die negativen Testergebnisse aus. Sollte das in der Anfangszeit noch nicht klappen, akzeptieren wir übergangsweise auch eine schriftliche Erklärung der Eltern darüber.
  • Kinder und Jugendliche, die eine weiterführende Schule besuchen, und in der betreffenden Woche in der Schule nicht getestet werden, müssen sich anderweitig testen lassen (Bürgertest) und das schriftliche Testergebnis zum Unterricht mitbringen. Dieses muss tagesaktuell sein (nicht älter als 24 Stunden). Sobald wieder voller Präsenzunterricht möglich sein wird, bekommen alle Schüler(innen) von ihren Schulen die Testergebnisse schriftlich bescheinigt.
  • Bei Kindern, die gerade eben 6 Jahre alt geworden sind, aber noch nicht zur Schule gehen, akzeptieren wir bis auf weiteres die schriftliche Erklärung der Eltern über einen durchgeführten negativen Selbsttest.
  • Erwachsene und Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen, brauchen eine offizielle schriftliche Bestätigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Unsere Lehrkräfte überprüfen vor Beginn des Unterrichts die Bescheinigungen.
  • Schüler, die kein negatives Testergebnis vorlegen können, dürfen nur online-Unterricht erhalten.
  • Bläser- und Gesangsunterricht darf nur in Gruppen bis zu 5 Schüler(innen) stattfinden, für alle anderen Unterrichte sind Gruppengrößen bis zu 10 Schüler(innen) erlaubt.
  • Die bekannten Hygieneregeln (Maske, Abstand, Händewaschen, etc.) gelten weiterhin. In den Fächern Gesang und Blasinstrumente gilt weiterhin ein Abstand von 2 m.

Wir freuen uns, ab jetzt wieder alle Schülerinnen und Schüler in der Musikschule begrüßen zu dürfen. Auch wenn dies nun eine organisatorische Herausforderung für uns alle sein wird, ist doch sehr positiv, dass es sich – hoffentlich – nur um eine kurze Übergangszeit handelt.

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis, Ihr Entgegenkommen und Ihre Flexibilität!

 

Veranstaltungen

gesunde MS Landesverband VdM1