Gebühren und Gebührenordnung
Wir sind eine "Flächenmusikschule" und unterrichten somit Schülerinnen und Schüler aus einem großen Einzugsgebiet. Da unsere Arbeit von den einzelnen Wohnortgemeinden unterschiedlich finanziell unterstützt wird sind wir gezwungen, die Gebühren differenziert zu kalkulieren. Dies führt dazu, dass z.B. eine Schülerin/ein Schüler aus Marbach für die selbe "Leistung" ein anderes Entgelt bezahlen muss, als eine Schülerin/ein Schüler aus Großbottwar.
Wir sind bestrebt mit allen Gemeinden unseres Einzugsgebietes feste Zuschussvereinbarungen wie mit Marbach am Neckar und Steinheim an der Murr zu schließen. Jedoch gestaltet sich das selten einfach und scheitert oft an den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen.
Daher gilt bis auf weiteres die folgende, gestaffelte Gebührenübersicht:
(Stand: 01.10.2026)
| Wohnort | Einzel- | Einzel- | Einzel- | Zweier | Zweier | Dreier | Vierer | große | EMP | EMP |
| unterricht | unterricht | unterricht |
Gruppe | Gruppe | Gruppe | Gruppe | Gruppe | bis 3 Jahre | 4 + 5 Jahre |
| 45 Min | 30 Min | 20 Min |
45 Min | 30 Min | 45 Min | 45 Min | 45 Min | 45 Min | 60 Min |
Marbach
| 154,49 | 102,99 | 88,00 | 87,00 | 59,00 | 62,00 | 49,00 | 37,00 | 30,00 | 28,00 |
Steinheim
| 154,49 | 102,99 | 88,00 | 87,00 | 59,00 | 62,00 | 49,00 | 37,00 | 30,00 | 28,00 |
Mundelsheim
| 185,00 | 124,00 | 102,00 | 101,00 | 69,00 | 71,00 | 59,00 | 44,00 | 33,00 | 30,00 |
Benningen
| 228,00 | 158,00 | 138,00 | 137,00 | 92,00 | 97,00 | 78,00 | 59,00 | 33,00 | 30,00 |
Erdmannhausen
| 212,00 | 147,00 | 129,00 | 127,00 | 85,00 | 91,00 | 73,00 | 54,00 | 33,00 | 30,00 |
Großbottwar
| 323,00 | 223,00 | 197,00 | 194,00 | 131,00 | 138,00 | 111,00 | 83,00 | 33,00 | 30,00 |
Murr
| 207,00 | 143,00 | 125,00 | 124,00 | 83,00 | 88,00 | 71,00 | 53,00 | 33,00 | 30,00 |
Oberstenfeld
| 219,00 | 151,00 | 132,00 | 131,00 | 88,00 | 94,00 | 75,00 | 56,00 | 33,00 | 30,00 |
Andere
| 336,00 | 232,00 | 204,00 | 202,00 | 136,00 | 143,00 | 115,00 | 86,00 | 33,00 | 30,00 |
| Einmalige Aufnahmegebühr: | Sing- und Tanzmäuse / Musikalische Früherziehung I und II / Musikschaukel / Aufbaukurse (Grundstufen) | 10,00 |
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| Instrumental- und Gesangsunterricht (wenn zuvor kein Grundstufen-Unterricht belegt war) | 20,00 |
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Die Zusatzangebote Orchester, Bands Ensembles und Kammermusik sind für die Schüler/innen kostenlos.
Die Gebühren richten sich nach dem Wohnort und der gewählten Unterrichtsform.
Alle früheren Gebührenlisten verlieren mit in Kraft treten dieser Gebührenübersicht ihre Gültigkeit.
Gebührenordnung
Gültig ab 1. Oktober 2020
1) Aufnahmegebühr
Bei der in der in der aktuellen Fassung der Gebührentabelle ausgewiesenen Aufnahmegebühr
handelt es sich um eine einmalige Zahlung beim erstmaligen Eintritt in die MUSIKSCHULE
Marbach-Bottwartal e.V. Sie wird mit der ersten Untemchtsgebühr eingezogen.
2) Zahlungsweise der Unterrichtsgebühren
Die in der aktuellen Fassung der Gebührentabelle ausgewiesenen Unterrichtsgebühren sind
grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres oder Semesters fällig. Die Zahlung der Gebühren erfolgt
monatlich im Voraus und ausschließlich per Lastschrifteinzugverfahren, auch während der
gesetzlichen Feiertage und Ferien. Der offizielle Plan der Ferien und schulfreie Tage der Schulen
in Marbach gilt auch für die MUSIKSCHULE Marbach-Bottwartal e.V.
Bei vorzeitigem Ausscheiden, Beurlaubung oder Stundenversäumnis der Schülerin / des Schülers
(z.B. durch Krankheit) sowie bei Ausschluss vom Unterricht bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der
Unterrichtsgebühren für das laufende Semester bestehen.
Fällt der Unterricht aus Gründen, die durch die Schute zu vertreten sind, öfter als zweimal
hintereinander aus, kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag anteilig erstattet werden.
3) Ermäßigung der Unterrichtsgebühren
Eine Ermäßigung wird vom Basissatz errechnet. Dieser ist bei der Geschäftsstelle erhältlich.
Die Ermäßigung der Untemchtsgebühren kann auf schriftlichen Antrag des gesetzlichen Vertreters
(s. Anmeldeformular) aus folgenden Gründen gewährt werden:
a) Geschwisterermättigung
Für das zweite und jedes weitere angemeldete Kind wird eine Ermäßigung von 10 % auf den
Basisbetrag der jeweils gültigen Gebührentabelle gewährt. Von der Ennäßigung ausgenommen
sind die musikalische Früherziehung, die Aufbau- und Schnupperkurse sowie das Klassenmusizieren
und die Workshops, da diese Unterrichtsform zu subventionierten Sondertarifen
stattfinden.
ODER
b) Sozialermäßigung
In begründeten Einzelfällen ist eine Ermäßigung auf Antrag möglich. Die Entscheidung erfolgt
unter Zugrundelegung der jeweiligen Einkommensverhältnisse der Antragstellerin / des
Antragstellers durch die Geschäftsführer der Musikschule. Entsprechende Belege sind nach
Aufforderung vorzulegen. Da über jeden Ermäßigungsantrag einzeln befunden wird, ist ein
grundsätzlicher Anspruch nicht ableitbar.
Eine gleichzeitige (kumulative) Gewährung von Geschwister- und Sozialermäßigung für ein und
dasselbe Kind ist nicht möglich.
4) Die Abmeldung einer Schülerin / eines Schülers ist nur zum Ende eines Semesters, d. h. zum 31.
März oder 30. September möglich und muss mindestens zwei Monate vorher schriftlich bei der
Geschäftsstelle der Musikschule erfolgen.